Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Revierjäger/zur Revierjägerin
RevjAusbV 2010§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Revierjäger/Revierjägerin wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.